Gesundheit
Schulärztliche Untersuchung
Alle Schulkinder werden dreimal in ihrer Schullaufbahn durch den Schularzt untersucht:
- Im Kindergarten, ein Jahr vor Schuleintritt
- in der 4. Klasse
- In der 8. Klasse
Schulzahnärztliche Untersuchung
Gemäss Volksschulgesetz, Artikel 60, sind die Gemeinden verpflichtet, einen schulzahnärztlichen Dienst anzubieten und zu organisieren. Einmal jährlich werden die Zähne alle Kinder und Jugendliche durch den Schulzahnarzt kontrolliert.
Vier- bis sechsmal jährlich organisieren alle Klassen Zähne putzen mit Fluor.
Läusekontrolle
Jeweils am 1. Donnerstag nach den Frühlings- und Herbstferien werden alle Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse von freiwilligen, ausgebildeten Helferinnen auf Kopfläuse und Nissen untersucht.